Praxisurlaub 2023
zu den folgenden Zeiten wird die Praxis im Jahr 2023 geschlossen sein:
27. -29. Dezember 2023
Im kommenden Weihnachtsurlaub werden wir freundlicherweise vertreten von:
Frau Dr. Junius Tel.: 321 571
Frau Dr. Giffhorn Tel.: 79 352
Freitage mit Nachmittagsbetrieb
Für die Versorgung von akut erkrankten Patienten an Freitagnachmittagen wechseln wir uns mit der Praxis von Frau Giffhorn ab.
An folgenden Terminen ist unsere Praxis Freitagnachmittags geöffnet:
18. August
08. September
22. September
29. September
13. Oktober
03. November
17. November
08. Dezember
22. Dezember
Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masernschutz nachweisen. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, gilt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021.
Dieser Nachweis ist üblicherweise durch Vorlage des Impfausweises zu führen, eine gesonderte ärztliche Bescheinigung wird vom Gesetzgeber nicht verlangt. Bei noch fehlenden Impfungen können Sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenzen jederzeit einen Termin zur Impfung vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie auf einer extra geschaffenen Website des Bundesgesundheitsministeriums.